Prüfung Regelungstechnik (ehemals MRT)

Hilfsmittel: keine
   

Klausurarbeit

 
Termin: Montag, 03.09.2012, 14:00 Uhr
Dauer: 150 Minuten*
Prüfungsstoff: Inhalt der Vorlesung "Regelungstechnik", ohne die im Umdruck durch "H" oder "E" gekennzeichneten Abschnitte, und der zugehörigen Übungen.**
  Das Kapitel "Ereignisdiskrete Systeme" ist seit WS2011/12 Bestandteil der Prüfung.
  ! Hinweis: Verbindlich ist der Inhalt des aktuellen Umdrucks (35. Auflage 2011).
Form: 6-10 Aufgaben unterschiedlichen Schwierigkeitsgrads
Bewertungs-
prinzip:
Die gesamte Klausur wird mit 100 Punkten bewertet; zum Bestehen sind 50 Punkte ausreichend. Die mit jeder Aufgabe erreichbare Punktzahl wird in der Aufgabenstellung angegeben.
Hilfsmittel: Alle schriftlichen Unterlagen dürfen benutzt werden. Zugelassen sind nicht programmierbare Taschenrechner ohne Möglichkeit zur Selbstdefinition von Funktionen und ohne Funktionsauswertung (z.B. Funktionstabelle), bspw. CASIO-ES-Serie ist nicht erlaubt. Verbindlich ist die online und auf Nachfrage im Hörsaal verfügbare Positivliste.
Hörsäle: Die Hörsaalverteilung wird am Donnerstag, 30.08.2012, 12:00 Uhr durch Aushang im Institut und im Internet bekannt gegeben.
   

Mündliche Prüfung

 
Termin: Im Anschluss an die Einsichtstage
Art: Einzelprüfung
Dauer: ca. 15-20 Minuten

* Informatik BPO 2006/2010: 120 Minuten + 30 Minuten Einlesezeit

** Aus zeitlichen Gründen konnten die Kapitel 14.4 (Graphentherorie) und 14.5 (Analyse mittels linearer Algebra) nur kurz in der Vorlesung behandelt werden. Daher sind diese Kapitel für die Prüfungen im WS11/12 und SS12 nicht Bestandteil der Klausur.

Ankündigung zur Umstellung Diplom/Bachelor in MRT/RT im WS 2009/2010

Terminübersicht:

Bekanntgabe Hörsaalverteilung Do 30.08.2012 12:00 Uhr
       
Klausur Mo 03.09.2012 14:00 Uhr
       
Aushang der Klausuraufgaben -- --.--.2012 12:00 Uhr
       
Aushang der Musterlösung -- --.--.2012 --:--Uhr
       
Aushang der Ergebnisse -- --.--.2012 --:--Uhr
       
Klausureinsicht und Meldung zur mündlichen Prüfung -- --.--.2012 13:00 - 16:00 Uhr
(im Institut Raum 202) -- --.--.2012 09:00 - 11:00 Uhr
       
Mündliche Prüfung ab -- --.--.2012  
       
Aushang der endgültigen Ergebnisse -- --.-.2012 (spätestens)  
Eine telefonische Auskunft über Ergebnisse kann nicht erteilt werden kann.

Hörsaalbelegung und Notenverteilung

Im Vorfeld der Klausur erhalten Sie hier die Information, in welchem Hörsaal Sie Ihre Prüfung ablegen werden.

Nach Korrektur durch das IRT wird dann hier zunächst Ihre vorläufige Note dargestellt.

Sollten Sie an der mündlichen Prüfung teilnehmen, finden Sie nach Ablegen derselben hier Ihre endgültige Note.

Download: Endgültige Ergebnisse F12

 

 

Hinweise zur Prüfung

1. Zum Prüfungsbogen

Überprüfen Sie Ihre Matrikelnummer auf dem Prüfungsbogen. Tragen Sie bitte deutlich in Blockbuchstaben Ihren Namen (Name, Vorname) in das dafür vorgesehene Feld des Prüfungsbogens ein und unterschreiben Sie ihn.

2. Definitionen zur Bearbeitung der Aufgaben

Ergebnisse und Kennwerte: Diese dürfen nur die in der Aufgabenstellung gegebenen Abkürzungen enthalten, d.h. sie dürfen keine selbstdefinierten Ausdrücke enthalten. Wenn die Aufgabenstellung Zahlenwerte mit Dimensionen enthält, müssen die Ergebnisse und Kennwerte auch mit Zahlenwerten und Dimensionen angegeben werden.
Skizzieren: Es genügt die Angabe eines groben Verlaufs.
Zeichnen: Beachten Sie den Maßstab. Tragen Sie charakteristische Eigenschaften wie Anfangswerte, Endwerte, Anfangssteigung, Asymptoten etc. ein.
Konstruieren: Ermitteln Sie graphisch das geforderte Ergebnis.
Differentialgleichungen: Ordnen Sie Differentialgleichungen so, dass die Ausgangsgröße nur auf der linken, die Eingangsgrößen nur auf der rechten Gleichungsseite erscheinen.
Wirkungspläne: Alle aufgeführten Variablen müssen erscheinen. Negative Vorzeichen sind anzugeben. Skizzieren Sie in den Blöcken die Übergangsfunktionen bei linearen und die Kennlinien bei nichtlinearen Elementen.
Ortskurven von Frequenzgängen: Die Richtung wachsender Frequenz ist anzugeben.

3.  Zur Lösung der Aufgaben

Schreiben Sie die Lösungen sauber und deutlich auf die dafür vorgesehenen Lösungsseiten.

Es darf mit Bleistift geschrieben werden. Verwenden Sie keinen Rotstift.

Falls der vorgesehene Platz nicht ausreicht, erhalten Sie bei der Hörsaalaufsicht Zusatzblätter sowie Ersatz-Bode-Diagramme. Je Zusatzblatt ist nur eine Aufgabe zu bearbeiten. Weisen Sie deutlich auf benutzte Zusatzblätter hin.

4.  Zur Bewertung Ihrer Lösungen

Versehen Sie alle Zusatzblätter, die bewertet werden sollen, mit der Nummer der bearbeiteten Aufgabe, Ihrer Matrikelnummer und Ihrem Namen.

Ergebnisse werden nur gewertet, wenn der Lösungsweg erkennbar ist.

Durchgestrichene Lösungsteile werden nicht gewertet.

Falls Sie mehrere Lösungen angeben, insbesondere bei der Verwendung von Zusatzblättern, kennzeichnen Sie deutlich, welche Lösung gewertet werden soll. Andernfalls wird die Lösung mit der geringsten Punktezahl gewertet.

Im Fragenteil wird nur die richtige Antwort in Kombination mit der passenden Begründung mit 2 Punkten bewertet. Jede falsche, fehlende oder nicht eindeutige Antwort sowie falsche, fehlende oder nicht eindeutige Begründung  führt zur Bewertung mit null Punkten. Es ist jeweils nur eine einzige Kombination aus Antwort und Begründung richtig.

Die maximal erreichbare Punktezahl ist bei jeder Aufgabe angegeben. Es sind insgesamt 100 Punkte erreichbar. Zum Bestehen der Prüfung sind 50 Punkte ausreichend, zum Bestehen des Kenntnisnachweises 33 Punkte.

5.  Während der Prüfung

Zugelassen sind nur nicht programmierbare Taschenrechner ohne Möglichkeit zur Selbstdefinition von Funktionen und ohne Funktionsauswertung (z.B. Funktionstabelle). Bei Verwendung eines anderen Taschenrechners wird vorbehalten, diesen für die Dauer der Klausur einzubehalten bzw. die Benutzung als Täuschungsversuch zu werten. Verbindlich ist die online und auf Nachfrage im Hörsaal verfügbare Positivliste. Mobiltelefone sind komplett auszuschalten und außerhalb der Arbeitsfläche aufzubewahren.

Täuschung und Täuschungsversuch führen zum sofortigen Ausschluss von der weiteren Teilnahme an der Prüfung und zur Bewertung Ihrer Klausur mit "nicht bestanden" (Note 5.0). Erkranken Sie vor Ende der Prüfung, müssen Sie sich bei der Aufsicht abmelden und am selben Tag dem ZPA ein ärztliches Attest vorlegen, das den Tag und die Uhrzeit der ärztlichen Untersuchung bzw. der Feststellung der Prüfungsunfähigkeit enthält.

6. Zur Aufgabensammlung

Prüfen Sie, ob alle Aufgaben vorhanden sind. Schreiben Sie Ihren Namen und Ihre Matrikelnummer auf das Deckblatt der Aufgabensammlung. Am Ende der Klausur legen Sie bitte alle Blätter, die bewertet werden sollen, in den Doppelbogen und geben diesen zügig ab!

 

Stand 23.04.2012

Einsicht

Eine Einsicht zur Klausur ist nur zu den unten genannten Terminen möglich. Bitte bringen Sie Ihren Studenten- sowie einen Lichtbildausweis mit.

 

Falls Sie an diesen Terminen verhindert sind, können Sie eine andere Person bevollmächtigen, Ihre Klausur einzusehen bzw. Sie gegebenfalls zur mündlichen Prüfung anzumelden.

Die bevollmächtige Person benötigt hierfür:

  • Lichtbildausweis
  • Unterschriebene Vollmacht sowie Kopie Studentenausweis + Lichtbildausweis des Kandidaten

Anstelle von Studentenausweis + Lichtbildausweis genügt auch die verifizierte RWTH BlueCard als Identitätsnachweis.

Mündliche Prüfung

Zur mündlichen Prüfung ist eine Anmeldung während der unten genannten Einsichtszeit notwendig. Wer sich nicht zu mündlichen Prüfung anmeldet, wird ggf. so behandelt, als hätte er Freistellung von der mündlichen Prüfung beantragt, d.h. seine Gesamtnote ist gleich der Note der schriftlichen Prüfung. Nichterscheinen zu einer angemeldeten mündlichen Prüfung führt zur Note 5,0 in dieser Prüfung. Die Anmeldung zur mündlichen Prüfung ist verbindlich, ein nachträglicher Rücktritt von der mündlichen Prüfung ist nicht möglich. Bei krankheitsbedingtem Rücktritt wird zeitnah ein Ersatztermin festgelegt.


In der mündlichen Prüfung werden die Kandidaten einzeln ca. 15-20 Minuten lang geprüft.

Prüfungsstoff ist der Inhalt der Vorlesung und der zugehörigen Übungen. In der Regel besteht die mündliche Prüfung aus Fragen zu 3-5 unterschiedlichen Sachgebieten, die meist anhand von entsprechenden Aufgaben gestellt werden. Üblicherweise sind die Aufgaben der schriftlichen Prüfung nicht unmittelbar Gegenstand der mündlichen Prüfung.

Hilfsmittel sind bei der mündlichen Prüfung nicht zugelassen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch die mündliche Prüfung eine Verschlechterung der Gesamtnote möglich ist.

Zur mündlichen Prüfung ist es erforderlich, den Personalausweis und den Studentenausweis vorzulegen. Anstelle von Studentenausweis + Lichtbildausweis genügt auch die verifizierte RWTH BlueCard als Identitätsnachweis.

Mündliche Ergänzungsprüfungen werden gemäß jeweils gültiger Prüfungsordnung durchgeführt für:

Bachelor  
Maschinenbau nach jeder Wiederholungsprüfung*
CES nach jeder Wiederholungsprüfung*
Wirtschaftsingenieurwesen nach jeder Wiederholungsprüfung*
Informatik nach zweiter Wiederholungsprüfung
Mobilität und Verkehr nach jeder Wiederholungsprüfung*
   
Master (Rahmenprüfungsordnung PO11)*  
Allgemeiner Maschinenbau nach jeder Wiederholungsprüfung
Energietechnik nach jeder Wiederholungsprüfung
Entwicklung und Konstruktion nach jeder Wiederholungsprüfung
Kunststoff- und Textiltechnik nach jeder Wiederholungsprüfung
Luft- und Raumfahrttechnik nach jeder Wiederholungsprüfung
Produktionstechnik nach jeder Wiederholungsprüfung
Verfahrenstechnik nach jeder Wiederholungsprüfung
Fahrzeugtechnik und Transport nach jeder Wiederholungsprüfung
Wirt.Ing. Maschinenbau nach jeder Wiederholungsprüfung
   
Master (öffentlich-rechtlich)  
Automatisierungstechnik nach jeder Wiederholungsprüfung
   
Master (privatrechtlich)  
Kraftfahringenieurwesen nach jeder schriftlichen Prüfung
Chemieingenieurwesen nach jeder schriftlichen Prüfung
Energieingenieurwesen nach jeder schriftlichen Prüfung
Produktionstechnologie nach jeder schriftlichen Prüfung
   
Diplom  
Maschinenbau nach jeder schriftlichen Prüfung
CES nach jeder schriftlichen Prüfung
Ergänzungsstudium Maschinenbau nach jeder schriftlichen Prüfung
Wirtschaftsingenieurwesen nach jeder Wiederholungsprüfung*
Diplom/Lehramt Maschinenbau (Kombi) nach jeder Wiederholungsprüfung
   
   
Angaben ohne Gewähr, bitte aktuelle Prüfungsordnung beachten  
*Professoren- bzw. PA-Beschluss der beteiligten Fakultäten  
Stand 21.03.2012