Anerkennung Regelungstechnik
+++ Terminverschiebung für Anerkennungsgespräch +++
Das am 15. Mai 2012 geplante Anerkennungsgespräch mit Prof. Abel muss leider verschoben werden. Sollten Sie von dieser Verschiebung betroffen sein, setzen Sie sich bitte mit Frau Shariati in Verbindung.
Kursleistungen, die nicht an der RWTH-Aachen erbracht wurden, können als Ersatz für die Veranstaltung Regelungstechnik anerkannt werden, sofern inhaltliche Gleichwertigkeit besteht.
Ablauf des Anerkennungsverfahrens
- Die für eine Anerkennung erforderlichen Kursinhalte können Sie hier einsehen: Tipps zur Kurswahl
Bitte beachten Sie, dass für eine Anerkennung alle rot markierten Themengebiete vollständig behandelt werden müssen. - Füllen Sie das Formular Basisinformationen aus.
Hinweis: Falls Sie eine Kombination mehrerer Fächer anerkennen lassen wollen, füllen Sie bitte für jedes weitere Fach das Formular Kursinformation aus. - Füllen Sie nach Abschluss des Kurses das Formular Kursinhalte anhand Ihrer Kursunterlagen (Skript, Mitschriften, etc.) aus.
- Übermitteln Sie die ausgefüllten Formulare sowie Ihre Kursunterlagen (nach Möglichkeit in elektronische Form) an Frau Sadaf Shariati (s.shariati@irt.rwth-aachen.de).
Das Ergebnis der folgenden Überprüfung Ihrer Unterlagen wird Ihnen mitgeteilt. Es dient als Empfehlung für eine Anerkennung bzw. die Ablehnung der Anerkennung für Prof. Abel.
Die endgültige Entscheidung über Ihren Antrag zur Anerkennung wird Prof. Abel in einem persönlichen Gespräch treffen.
Bitte bringen Sie zu Ihrem Anerkennungsgespräch ein ausgefülltes Exemplar des Formulars "Antrag auf Anerkennung" der Fakultät Maschinenbau mit.
Weitere Informationen
Zum Abgleich der Kursinhalte stehen Ihnen Auszüge aus dem Skript der Vorlesung Regelungstechnik in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung. Die Seitenangaben im Inhaltsformular decken sich mit den Seitenzahlen in der deutschen Version.
deutsche Version
englische Version
Das Institut für Regelungstechnik beurteilt ausschließlich die inhaltliche Gleichwertigkeit eines Ersatzkurses. Für Fragen zum Thema Credit- oder SWS-Anzahl wenden Sie sich bitte an ihren Studienrichtungsbetreuer oder die Fakultät, da das IRT keine Möglichkeit der Einflussnahme auf formale Probleme hat.
FAQ
1. Der von mir ausgewählte Besuch deckt nicht alle rot / nur wenige gelb markierte Themengebiete ab, ist eine Anerkennung trotzdem möglich?
Sie haben die Möglichkeit, nicht abgedeckte Themengebiete durch Zusatzleistungen an der Fremdeinrichtung nachzuholen. Dies ist z.B. in Form einer korrigierten Haus- oder Projektarbeit oder auch in einer Zusatzprüfung bei Ihrem Dozenten möglich. Wichtig ist allerdings, dass Ihnen die Leistung auch bescheinigt wird.
Alternativ haben können Sie natürlich auch einen weiteren Kurs belegen, um die fehlenden Themengebiete zu behandeln.
Eine Nachprüfung fehlender Inhalte durch das IRT ist nicht möglich. Sie sollten also dringend vor Ihrer Rückkehr überprüfen, ob alle Themengebiete behandelt wurden und gegebenenfalls Rücksprache mit dem zuständigen Mitarbeiter am IRT halten.
2. Kann ich eine verbindliche Aussage zur Anerkennung eines Faches vor meinem Auslandsaufenthalt erhalten?
Eine verbindliche Zusage der Anerkennung eines Kurses im Voraus ist generell nicht möglich. Insbesondere ist daher auch eine Studienplanänderung im Vorfeld des Auslandsaufenthaltes nicht möglich.
Ansprechpartner
| Sadaf Shariati, M. Sc. | S.Shariati@irt.rwth-aachen.de | Tel.: +49 241 80 27489 |


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